Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Definitionen
In diesen Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen von De Jong & Partners Venlo B.V. gelten die folgenden Definitionen:
1.1 Verkäufer: De Jong & Partners Venlo B.V., mit Sitz in (5928 RD) Venlo, Floralaan 9;
1.2 Käufer: eine andere Partei, die in Ausübung eines Berufs oder Geschäfts handelt und kein Verbraucher ist;
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen: die Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen;
1.4 Auftrag: Aufforderung (Bestellung) des Käufers zur Lieferung von Waren;
1.5 Angebot: jedes vom Verkäufer schriftlich oder per E-Mail unterbreitete Angebot, unabhängig davon, ob es als Antwort auf eine oder mehrere vom Käufer erhaltene Bestellung(en) erfolgt;
1.6 Auftragsbestätigung: Bestätigung des Verkäufers, dass der Auftrag des Käufers ausgeführt wird;
1.7 Vertrag: Vereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer über den Verkauf und die Lieferung von Waren.
2. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Zustandekommen des Vertrages
2.1 Alle Angebote und Auftragsbestätigungen werden unter der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstellt oder versandt, und zwar sowohl für das Angebot und die Auftragsbestätigung als auch für deren (stillschweigende/ausdrückliche) Annahme und für den geschlossenen Vertrag.
2.2 Wenn die Auftragsbestätigung,
– nicht oder zumindest nicht wesentlich von der Bestellung abweicht, die der Käufer innerhalb von 7 Kalendertage nach der Auftragsbestätigung keinen schriftlichen Widerspruch gegen die Auftragsbestätigung eingelegt hat, und/oder;
– wenn der Kauf/Verkauf auf Wunsch des Käufers – gemäß der Bestellung und der Auftragsbestätigung – innerhalb von 7 Kalendertagen ausgeführt wird;
gilt der Vertrag als zustande gekommen.
2.3 Sofern der Verkäufer auf die erteilte Bestellung anders antwortet, gilt diese Antwort als ein Angebot, auf das der Käufer aktiv reagieren muss, bevor ein Vertrag zustande kommt. Der Vertrag kommt dann zustande, sobald das Angebot den Käufer erreicht hat und der Käufer diesem zugestimmt hat.
2.4 Alle Angebote des Verkäufers sind einen Monat lang aufzubewahren, es sei denn, im Angebot ist etwas anderes angegeben.
2.5 Im Falle der Annahme des Angebots und/oder der Auftragsbestätigung stimmt der Käufer der Erklärung der Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu und verzichtet – falls erforderlich – auf die Erklärung der Anwendbarkeit seiner eigenen Einkaufsbedingungen.
2.6 Wenn die Annahme des Käufers Vorbehalte oder Änderungen zum Angebot enthält oder der Käufer innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung des Verkäufers Vorbehalte oder Änderungen zur Auftragsbestätigung macht (einschließlich Vorbehalte zur Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen), kommt der Vertrag erst dann zustande, wenn der Verkäufer dem Käufer mitgeteilt hat, dass er mit diesen Abweichungen vom Angebot und/oder der Auftragsbestätigung einverstanden ist.
3. Änderungen
3.1 Vertragsänderungen und Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie zwischen dem Käufer und dem Verkäufer schriftlich vereinbart wurden.
3.2 Wenn Änderungen (des Vertrags) zu erhöhten Kosten führen, ist der Verkäufer berechtigt, den Kaufpreis entsprechend zu erhöhen.
4. Qualität und Beschreibung
4.1 Der Verkäufer verpflichtet sich gegenüber dem Käufer, ihm die Waren in der Beschreibung, Qualität und Menge zu liefern, die im Angebot, im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung näher beschrieben sind.
4.2 Der Verkäufer garantiert nicht, dass die Waren für einen anderen als den auf der Produktverpackung angegebenen Zweck geeignet sind, auch wenn dieser (andere) Zweck dem Verkäufer bekannt gegeben wurde, es sei denn, das Gegenteil wurde zwischen den Parteien vereinbart.
5. Verpackung und Versand
5.1 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung stets FCA oder FOB gemäß den Incoterms (neueste Fassung), die von der Internationalen Handelskammer erstellt wurden.
5.2 Die Waren werden vom Verkäufer an den oder die vereinbarten Orte in der Weise geliefert, wie sie in der Auftragsbestätigung, dem Vertrag oder dem Angebot angegeben oder nachträglich schriftlich vereinbart wurden, oder zur Lieferung an diese Orte geschickt.
5.3 Der Verkäufer liefert die Waren auf Paletten. Bei Lieferung auf Europaletten ist der Käufer verpflichtet, diese Paletten in gutem Zustand an die vom Verkäufer angegebene Adresse zurückzusenden, andernfalls schuldet der Käufer dem Verkäufer Schadenersatz, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
6. Lagerung
6.1 Ist der Käufer aus irgendeinem Grund nicht in der Lage, die Waren zum vereinbarten Zeitpunkt abzunehmen und sie versandbereit sind, lagert der Verkäufer die Waren auf Wunsch des Käufers ein, sofern seine Lagermöglichkeiten dies zulassen. Das Risiko einer Qualitätsverschlechterung durch die Lagerung geht vollständig zu Lasten des Käufers.
6.2 Nimmt der Käufer während eines Zeitraums von 2 Monaten – gerechnet ab dem vereinbarten Zeitpunkt – die Waren nicht ab, ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag außergerichtlich aufzulösen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Käufer schuldet dem Verkäufer dann eine Entschädigung in Höhe des vereinbarten Kaufpreises der Waren, zuzüglich des Schadens, der dem Verkäufer durch die Auflösung entstanden ist.
6.3 Der Käufer ist jederzeit verpflichtet, dem Verkäufer die Lagerkosten gemäß dem üblichen Satz des Verkäufers und in Ermangelung dessen gemäß dem branchenüblichen Satz zu erstatten, und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem die Waren versandbereit sind, oder, falls später, ab dem im Vertrag vereinbarten Lieferdatum.
7. Eigentumsverhältnisse und Risikotransfer
7.1 Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Artikels gehen das Eigentum und die Gefahr an den Waren gemäß den vereinbarten Incoterms (Neueste Version), die von der Internationalen Handelskammer erstellt wurden, auf den Käufer über. Solange der Käufer nicht den gesamten Kaufpreis mit allen Nebenkosten bezahlt oder eine unbedingte Bankgarantie dafür gestellt hat, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den Waren vor. In diesem Fall geht das Eigentum auf den Käufer über, sobald der Käufer alle seine Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer erfüllt hat.
7.2 Hat der Verkäufer begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung der Waren gemäß Artikel 5(2) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzuschieben, bis der Käufer eine Sicherheit für die Zahlung geleistet hat. Der Käufer haftet für den Schaden, der dem Verkäufer durch diese verspätete Lieferung entsteht. In diesem Fall gelten die Bestimmungen von Artikel 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.
7.3 Verzögert der Verkäufer den Versand auf Wunsch des Käufers gemäß den Bestimmungen von Artikel 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, bleiben die Waren Eigentum des Verkäufers, aber das Risiko der Qualitätsverschlechterung, des Verlusts oder des Verderbs (oder sonstiger Schäden) geht zu Lasten des Käufers.
8. Zeitpunkt der Lieferung
8.1 Der Verkäufer liefert die Waren zu dem Zeitpunkt oder unmittelbar nach Ablauf der im Vertrag angegebenen Lieferfrist. Wurde eine Lieferfrist vereinbart, so beginnt diese an dem Tag, an dem der Vertrag gemäß Artikel 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen wird. Eine vom Verkäufer angegebene Lieferfrist ist nur ein Richtwert und kann niemals fatal sein, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.
9. Höhere Gewalt
9.1 Die in Artikel 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Lieferfrist wird um den Zeitraum verlängert, in dem der Verkäufer aufgrund höherer Gewalt an der Erfüllung seiner Verpflichtungen gehindert ist.
9.2 Höhere Gewalt auf Seiten des Verkäufers liegt vor, wenn der Verkäufer nach Abschluss des Vertrages durch Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Terrorismus, Aufruhr oder andere Gründe daran gehindert wird, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag oder seine Vorbereitungen zu erfüllen. Belästigung, Feuer, Wasserschäden, Überschwemmungen, Streiks, Sitzstreiks, Aussperrungen, Import- und Exportbeschränkungen, behördliche Maßnahmen, defekte Maschinen, Störungen in der Energieversorgung oder die Folgen einer Epidemie oder Pandemie (zu denen der Ausbruch von Covid-19 bzw. das Corona-Virus gehört), und zwar sowohl im Betrieb des Verkäufers als auch bei Dritten, von denen der Verkäufer die benötigten Materialien ganz oder teilweise beziehen muss, sowie bei der Lagerung oder während des Transports, gleichgültig, ob unter eigener Verwaltung oder nicht, und darüber hinaus aufgrund aller anderen Ursachen, die außerhalb des Verschuldens oder Risikos des Verkäufers liegen.
10. Haftung und Entschädigung
10.1 Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die sich daraus ergeben, dass der Käufer oder ein Kunde des Verkäufers die Ware entgegen der ihr beigefügten Gebrauchsanweisung verwendet oder anderweitig einen Fehler bei ihrer Verwendung macht.
10.2 Die Haftung des Verkäufers beschränkt sich in jedem Fall auf die kostenlose Reparatur einer mangelhaften Ware oder den Ersatz dieser Ware oder eines Teils davon, alles nach dem Ermessen des Verkäufers.
10.3 Darüber hinaus beschränkt sich eine eventuelle Haftung des Verkäufers unter allen Umständen auf den Schaden, der durch seine Versicherung(en) gedeckt ist und von der Versicherungsgesellschaft tatsächlich ausgezahlt wird, und höchstens auf den im betreffenden Fall gedeckten Betrag. Darüber hinaus ist jede Haftung, wie auch immer benannt und wie auch immer beabsichtigt, für Schäden, Kosten oder anderweitig auf den Betrag des Vertrags, einschließlich der Rückabwicklungsverpflichtungen, beschränkt.
10.4 Der Käufer muss dem Verkäufer erlittene Schäden und Verluste so schnell wie möglich, spätestens jedoch 2 Wochen nach ihrem Auftreten oder Bekanntwerden, schriftlich mitteilen. Für Schäden, die nicht innerhalb dieser Frist gemeldet werden, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. In jedem Fall erlischt jede Forderung des Käufers gegenüber dem Verkäufer, mit Ausnahme derjenigen, die der Verkäufer ausdrücklich anerkannt hat, bereits nach Ablauf von 6 Monaten nach ihrem Entstehen.
11. Preis und Bezahlung
11.1 Der Kaufpreis umfasst neben dem Preis für die Ware auch die Kosten für Verpackung, Transport und Lieferung an den vom Käufer angegebenen Ort, sofern zwischen dem Verkäufer und dem Käufer nichts anderes festgelegt oder vereinbart wurde.
11.2 Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis innerhalb von 7 Kalendertagen nach Lieferung zu zahlen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Käufer ist nicht berechtigt, wegen einer von ihm erhobenen Gegenforderung einen Betrag von diesem Kaufpreis abzuziehen.
11.3 Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt und auch einer einwöchigen Inverzugsetzung nicht nachkommt, ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention als aufgelöst zu betrachten. In diesem Fall haftet der Käufer für den vom Verkäufer erlittenen Schaden, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Umsatz- und Gewinnverluste, Transportkosten und die Kosten der Inverzugsetzung. Außerdem schuldet der Käufer ohne weitere Inverzugsetzung Zinsen in Höhe von 8 % auf alle Beträge, die nicht bis zum letzten Tag einer Zahlungsfrist ab dem Rechnungsdatum gezahlt wurden, es sei denn, der gesetzliche Handelszinssatz ist höher. In diesem Fall gilt der gesetzliche Handelszinssatz. Die fälligen (gesetzlichen Handels-)Zinsen werden pro angefangenen Monat berechnet.
11.4 Wenn der Verkäufer im Falle eines Verzugs des Käufers außergerichtliche Maßnahmen ergreift, gehen die Kosten dafür vollständig zu Lasten des Käufers, jedoch mit einem Mindestbetrag von € 250,– (zweihundertfünfzig Euro).
11.5 Der Käufer, der von seiner Lagerungsbefugnis im Sinne von Artikel 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gebrauch macht, bleibt verpflichtet, den Kaufpreis innerhalb von 7 Kalendertagen zu zahlen, nachdem die Lieferung erfolgt wäre, wenn sie nicht verschoben worden wäre.
12. Gesetzliche Anforderungen
12.1 Der Verkäufer garantiert, dass die Konstruktion, die Zusammensetzung und die Qualität der im Rahmen des Vertrages zu liefernden Waren so weit wie möglich allen Anforderungen entsprechen, die in den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Gesetzen und/oder anderen einschlägigen staatlichen Vorschriften festgelegt sind. Diese Garantie gilt nicht für die Lieferung von Waren mit einer Eigenmarke. In diesem Fall gehen die Gestaltung, die Zusammensetzung und die Qualität der Waren zu jeder Zeit zu Lasten und auf Risiko des Käufers.
13. Auflösung
13.1 Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Vertrag ohne gerichtliche Intervention nach einer schriftlichen Erklärung zu dem Zeitpunkt aufgelöst, an dem der Käufer Konkurs anmeldet, für insolvent erklärt wird, einen vorläufigen Zahlungsaufschub beantragt oder ein Antrag des Verkäufers, einer natürlichen Person vom Gericht für anwendbar erklärt wird oder die Verfügungsgewalt über sein Vermögen oder Teile davon durch Pfändung, Zwangsverwaltung oder anderweitig verliert, es sei denn, der Zwangsverwalter oder Treuhänder erkennt die Verpflichtungen aus diesem Vertrag als Nachlassschulden an.
13.2 Durch die Auflösung werden gegenseitig bestehende Forderungen sofort fällig und zahlbar. Der Käufer haftet für den Schaden, den der Verkäufer erleidet, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Umsatz- und Gewinnverluste sowie Transportkosten.
14. Anwendbares Recht
14.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem niederländischen Recht. Das Wiener Kaufrecht (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf, Wien 11. April 1980, Trb. 1981, 184 und 1986, 61) findet auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Anwendung.
15. Anwendbarkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
15.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Auftragsbestätigungen und Verträge durch oder mit dem Verkäufer. Soweit der Käufer in seinem Auftrag auf andere Bedingungen verweist, wird deren Anwendbarkeit ausdrücklich abgelehnt.
16. Rechtsstreitigkeiten
16.1 Alle Streitigkeiten, die sich zwischen den Parteien aus diesem Vertrag oder weiteren Verträgen und anderen Handlungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben können, wie z.B. unrechtmäßige Handlungen, unberechtigte Zahlungen und ungerechtfertigte Bereicherungen, werden vom niederländischen Landgericht mit Sitz in der Provinz Limburg (Standort Roermond) entschieden.
16.2 Ein Rechtsstreit in Bezug auf einen bestimmten Rechtsanspruch muss innerhalb von sechs Monaten nach Entstehen des Anspruchs eingeleitet werden, unbeschadet der Möglichkeit einer früheren Verwirkung oder Verjährung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
16.3 Der Käufer muss Beanstandungen in Bezug auf die Lieferung, die Qualität der Produkte und/oder die Mengen innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung melden. Andernfalls kann der Verkäufer davon ausgehen, dass alle Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig erfüllt wurden und alle Rechte/Ansprüche des Käufers auf Erfüllung und/oder Schadenersatz erlöschen.
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